Weltstillwoche
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Weltstillwoche: Fragen & Antworten zum Thema Stillen im Berufsleben

Mein erstes Kind habe ich 13 Monate gestillt und dann abgestillt, weil mir von außen suggeriert wurde, dass ich das jetzt machen müsste. Bei meinem zweiten Kind habe ich schon während der Schwangerschaft verkündet, dass ich genauso lange stillen würde, wie mein Kind und ich das bräuchten und wollten und dass ich mir da VERDAMMT NOCH MAL nicht mehr reinreden lassen würde! Tatsächlich hat sich das dann auch wirklich niemand gewagt und es wurden 3 Jahre. DREI JAHRE!!! Rückblickend fast unglaublich, aber es hat sich einfach so ergeben, fühlte sich für meinen Floh und mich richtig an UND ich hatte die Möglichkeit dazu. Körperlich wie auch Situationsbezogen, denn ich war damals schon selbstständig und musste weder mich, noch die Stillbeziehung zu meinem Kind irgendwelchen Rahmenbedingungen unterordnen bzw. anpassen. Und dafür war ich enorm dankbar, denn mir ist absolut bewusst, wie schwer es Müttern oftmals im Job gemacht wird. Schon OHNE Stillthema … einfach nur der Mutterschaft wegen. Eine berufstätige, STILLENDE Mama zu sein – das ist nochmal eine ganz andere Hausnummer mit Extrahürden und Stolpersteinen, die durchaus unüberwindbar wirken können. Ganz besonders, wenn schlicht Informationen auf allen erdenklichen, relevanten Ebenen fehlen.Unter anderem deshalb gibt es die Weltstillwoche; eben, um daran etwas zu ändern! Das hier nun folgende Interview soll dazu etwas beitragen.

Zwei spannende Interview’s zur Weltstillwoche

Sandra Runge – Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht für Eltern und Initiatorin der @proparentsinitiative – und Alexandra Jahnz – Stillberaterin (IBCLC), Ausbilderin im Fachbereich Stillen und fachliche Leitung des FSL Lehrgangs im BFB Institut, die sich mit ihren Kolleginnen des BFB Instituts, der WHO/UNICEF-Initiative Babyfreundlich und vielen weiteren Organisationen auch, für die gesellschaftliche Stillförderung einsetzt – haben sich die Zeit genommen, die wichtigsten Fragen rund um das Thema Stillen im Berufsleben zu beantworten, um Frauen eine Basis an die Hand zu geben, mit der sie hoffentlich den für sich individuell besten Weg finden, Job und Stillbeziehung zu vereinen. Los gehts mit:

Fragen an und Antworten von Sandra Runge

1.  Liebe Sandra, stell dich doch am besten ersteinmal kurz selber vor. 

Mein Name ist Sandra Runge, ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht, spezialisiert auf die Rechte von Müttern und Vätern im Job. Ich engagiere mich darüber hinaus für eine bessere Familienpolitik und bessere Gesetze und habe dazu bereits zwei Petitionen initiiert, einmal zur Aufnahme eines neuen Diskriminierungsmerkmals Fürsorgeleistung (proparents) und einmal zur Erhöhung des Elterngeldes (elterngeldhoch).

2. Was genau ist eigentlich das Mutterschutzgesetz und für wen gilt es?

Das Mutterschutzgesetz existiert seit 1952 und hat zum Ziel die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu schützen, aber auch ihre Beschäftigung gefährdungsfrei fortzusetzen und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Es gilt für angestellte Frauen, aber auch für Schülerinnen und Studentinnen. Für Selbständige gilt es nicht. Zum Thema Stillen werden die unterschiedlichsten Aspekte geregelt wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote, Stillpausen.

3. Viele Frauen und Arbeitgeber:innen glauben, dass sich das Mutterschutzgesetz nur auf die Dauer der Schwangerschaft bezieht. Wie lange genau gilt es denn eigentlich?

Das Mutterschutzgesetz gilt auch noch nach der Entbindung weiter und umfasst auch den Zeitraum des Wochenbettes und natürlich auch der Stillzeit. Die meisten Regelungen gelten für die gesamte Stillzeit, wie z.B. das Verbot der Nachtarbeit von 20:00 – 06:00, der bezahlte Freistellungsanspruch für Stillzeiten gilt jedoch nur für ein Jahr nach der Entbindung.

4. Ist das Mutterschutzgesetz für Arbeitgeber bindend?

Ja, absolut! Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz können sogar den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Strafbarkeit erfüllen. Wer zum Beispiel eine Frau nicht zum Stillen freistellt, riskiert ein Bußgeld.

5. An wen können sich Frauen wenden, wenn sie sich informieren möchten und oder der Arbeitgeber noch nie etwas vom Mutterschutzgesetz in der Stillzeit gehört haben?

Das Familienministerium hat eine umfassende Broschüre zum Thema Mutterschutz herausgegeben, die auch einige generelle Informationen zu Stillzeit enthält, auch die nationale Stillkommission hat Informationen zum Thema Stillen in Job gut aufbereitet:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz-73756

https://www.mri.bund.de/fileadmin/MRI/Themen/Stillkommission/MRI-NSK_Stillen-und-Berufstaetigkeit.pdf

Je nach Unternehmensgröße sollten sich damit auch Betriebsärzt:innen oder Personen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, damit auskennen. Der Betriebsrat oder die Gleichstellungsbeauftragte können auch gute Ansprechpersonen sein.

6. Welche Fragen werden dir am häufigsten gestellt/Welche Fälle landen am häufigsten auf deinem Schreibtisch?

Viele Frauen haben praktischen Fragen – zum Beispiel zur Häufigkeit und Dauer von Stillpausen, oder aber wie ein Stillraum aussehen sollte und was passiert, wenn ein solcher nicht eingerichtet ist. Immer wieder gibt es auch Fragen zur Vergütung während der Stillzeit und natürlich zum Stillbeschäftigungsverbot – sei es aufgrund von gefährlichen Tätigkeiten im Betrieb oder aber aufgrund eines individuellen ärztlichen Attestes. Viele kennen das ärztliche BV in der Schwangerschaft, aber nur wenige wissen, dass Ärzt:innen auch ein nachgeburtliches Still-Beschäftigungsverbot ausstellen können. (Anmerkung Alexandra Jahnz: Auch unsere BFB Familienbegleiterinnen können Stillbescheinigungen ausstellen).

7. Welche Fragen gestalten sich besonders schwierig?

Die Durchsetzung eines Stillbeschäftigungsverbotes kann sehr schwer sein. Viele Arbeitgeber:innen sind misstrauisch und haben Angst, dass sie keine Erstattung des Mutterschutzlohnes erhalten. Leider führt das dazu, dass oftmals keine objektive Einschätzung der Gefährdungen im Betrieb erfolgt und das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bereits feststeht. Frauen werden in die Elternzeit gedrängt, obwohl sie Anspruch auf Mutterschutzlohn in Höhe von 100 % des Gehaltes hätten.

8. Wie ist dein Eindruck: Sind Arbeitgeber:innen und Familien gut informiert? Ist die Mehrzahl der Arbeitgeber:innen offen für Mutterschutz?

Es gibt viele Betriebe, bei denen das Stillen kein Problem darstellt, wobei dazu zu sagen ist, dass sich statistisch nur sehr wenige Mütter dafür entscheiden, während der Arbeitszeit im Betrieb zu stillen (ca. 8% laut einer DGB-Studie vom Juni 2022). Leider gibt es in Unternehmen und bei Führungskräften aber auch sehr viel Unwissen und damit verbunden Unsicherheiten und oftmals auch Ungerechtigkeiten. Ich erlebe sehr oft, dass Mütter ihre Arbeitgeber:innen über die Rechte von Stillenden aufklären müssen. Die Vermittlung von Wissen nimmt daher einen zentralen Stellenwert ein, wenn ein Betrieb stillfreundlich ausgestaltet werden soll.

An dieser Stelle schon mal vielen Dank an dich, Sandra, für deine Antworten und Expertiese! Ich gebe hier direkt weiter an Alexandra, die ICH schon seit vielen Jahren persönlich kenne, schätze und die immer die Erste ist, an die ich Freundinnen mit Stillkindern verweise, wenn Fragen aufkommen. 

1. Liebe Alex, in welchem Zeitraum melden sich die Mamas bei dir, wenn sie Stillberatung wegen des beruflichen (Wieder)einstieg brauchen?

Das ist wirklich ganz unterschiedlich. Ich würde sagen, dass die Kinder dann fast ein Jahr alt sind – der klassische Zeitpunkt, wenn die Elternzeit bei den meisten Müttern faktisch endet. Manche machen sich schon viele Monate im Voraus Gedanken, weil sie sich nicht vorstellen können, wie das alles funktionieren soll. Grundsätzlich ist die Spanne aber weit: von wenigen Wochen nach der Geburt bis zum Kleinkindalter.

2. Welche Fragen stehen “stilltechnisch” im Vordergrund?

Das kommt ganz darauf an, wie alt das Kind ist und wie viel noch gestillt wird. Bei kleineren Kindern, die in der Trennungszeit noch Muttermilch bekommen sollen, stehen viele Eltern vor der Frage, wie sie dem Kind jetzt die Milch füttern sollen – meist wird da an die Flasche gedacht. Das ist verständlich, schließlich werden Sauger seit vielen Jahren stark beworben und sind fest in den Köpfen verankert. Dabei eignet sich zum Beispiel der Becher super, vor allem wenn die  Kinder  sowieso schon Wasser aus dem Becher trinken. Ganz häufig kommen die Mamas auch für eine Abstillberatung und gehen dann überrascht mit Wissen über Stillpausen, Teilstillen und Abpumpen nach Hause. Wenn gepumpt oder Milch mit der Hand gewonnen werden möchte: Wie stelle ich das an, welche Möglichkeiten gibt es? Wo, mit welcher Pumpe und wann pumpe ich? Und muss ich das überhaupt? Auch das “Wie findet mein Kind jetzt in den Schlaf ohne Einschlafstillen” erscheint für so manche Eltern als große Hürde, die am Ende erfahrungsgemäß oft  kein Problem darstellt. Die Entscheidung liegt natürlich immer bei den Eltern – wir Fachpersonen zeigen nur die vielen unterschiedlichen Möglichkeiten.

3. Was mache ich denn, wenn mein Kind nicht die Flasche nimmt, obwohl es noch viel Milch braucht?

Das betrifft in der Regel Kinder im ersten Lebensjahr, die während der Abwesenheit der Mama noch nicht ausreichend Beikost essen, um die Zeit zu überbrücken. Muttermilch bzw. Milch ist im ersten Jahr Hauptnahrungsquelle, und auch im zweiten Lebensjahr hinsichtlich Menge und Nährstoffversorgung noch sehr relevant – vom Immunschutz natürlich ganz abgesehen. Es gibt wie gesagt die Möglichkeit, den Becher zu benutzen. Und wir sprechen hier von ganz normalen Trinkbechern, gern innen am Rand abgerundet, also nicht scharfkantig. Die Anschaffung von irgendwelchen Spezialbechern ist nicht nötig und kostet nur sinnlos Geld. Je nachdem wie das Kind betreut wird, ist das Üben und tägliche Umsetzen verständlicherweise nicht immer leicht oder gewünscht. Ich möchte aber unbedingt dazu ermutigen, weil es in der Praxis gar nicht so kompliziert ist, wie es scheint.

Der Grund, aus dem gestillte Kinder vor allem vor dem 1. Geburtstag die Flasche erstmal nicht direkt annehmen, ist das andere Gefühl und der andere Saugmechanismus der Muskulatur. Angst, dass die Kleinen das gar nicht lernen, muss man nicht haben – nur ein bisschen Geduld. Im Ernstfall klappt auch das häufig viel besser als bei den Testläufen. Wichtig zu wissen: durch Fremdsauger kann es in Einzelfällen zu einer Präferenzverschiebung kommen. Viele kennen das unter dem Begriff “Saugverwirrung”, d.h. die Kids können dann nicht mehr gut zwischen Brust und Flasche unterscheiden und die Saugmuster anpassen. Einen “Brustähnlichen” Sauger gibt es tatsächlich bisher gar nicht, auch wenn das manchmal als Verkaufsargument vermittelt wird. So eine Saugverwirrung ist kein Beinbruch, kann aber sehr anstrengend sein incl. Rattenschwanz für die Stillbeziehung. In diesem Fall hilft: Sauger weglassen, Ruhe bewahren und ohne Druck die Brust anbieten und vielleicht die Stillberaterin eurer Wahl kontaktieren.

4. Wie klappt das Anlegen eines Milchvorrats am besten?

Die Brust ist kein “Zapfhahn”. Es wird in etwa so viel Milch gebildet, wie das Kind in den letzten Wochen und Monaten getrunken hat. In der Regel wird die Brust beim Stillen auch nicht vollständig entleert – ca. 20 % Milch bleiben “übrig”. Für die meisten ist es praktikabel, über den Tag verteilt nach dem Stillen oder zwischen dem Stillen abzupumpen. Je nachdem, wann der Wiedereinstieg bevorsteht und wie viel Milchvorrat es sein soll, kann einige Wochen oder Tage vorher damit begonnen werden. Am effizientesten ist eine elektrische Doppelpumpe, praktischerweise mit einem Pump-BH, sodass die Hände frei sind. Die mobilen Versionen sind mittlerweile auch recht effizient geworden.

5. Wie lange hält sich denn abgepumpte Milch?

Für das Anlegen eines Vorrates, wenn dann auch direkt gekühlt werden kann: Im Kühlschrank hält sich die Milch bei 4°C ca. auch 4 Tage. Milch von einem Tag kann zusammengeschüttet werden, wenn sie abgekühlt ist. Eingefroren bei -18° sind es sogar ca. 6 Monate. Beim Einfrieren eignen sich kleinere Portionen, damit man die Menge beim Auftauen leichter einteilen kann. Aufgetaut werden kann die Milch im Kühlschrank über Nacht oder in warmem Wasser. Die Mikrowelle ist ungeeignet, da dabei Bestandteile der Milch “kaputt gehen” und sich Hitzeinseln bilden können. Nach dem Auftauen sollte die Milch innerhalb von 24 h auch gefüttert werden.

Unterwegs/am Arbeitsplatz ist ein Kühlschrank natürlich wünschenswert, aber in der Praxis nicht immer leicht. Wenn die Milch z.B. am nächsten Tag gegeben wird, reicht auch eine gute Kühltasche mit Coolpacks – oder eine elektrische Kühlbox. Ich habe als “Springerin” in der Klinik gearbeitet und viele Jahre die Kühltasche benutzt, das war gar kein Problem.

6. Milch gewinnen auf der Arbeit? Wie kann das gehen und wie lange sollte man das machen?

Das entscheidet jede Mama für sich selbst. Es kommt auch sehr auf den Beruf und die Arbeitsumstände sowie -zeiten an. In manchen Jobs ist die Umsetzung schlicht sehr schwierig – in anderen kann das Kind sogar zum Stillen gebracht werden. Um weiterzustillen, muss auch gar nicht unbedingt in den Abwesenheitszeiten gepumpt oder Milch von Hand entleert werden. Genauso ist es möglich, bei der Arbeit Stillpausen einzulegen und dann zu Hause ganz nach Bedarf zu stillen. Es muss kein “alles oder nichts” sein, es gibt viele bunte Wege.

Ich empfehle da, erstmal jeden Tag und jede Woche für sich zu nehmen. Jeder Tag Muttermilch ist wertvoll, und man darf auch ruhig stolz auf jeden einzelnen Tag sein – wie viele es am Ende auch immer sind. International für alle gültig und auch sinnvoll ist die WHO Empfehlung: 6 Monate ausschließlich stillen, bis zum 2. Geburtstag und darüber hinaus teilstillen. Davon sind wir hier in Deutschland meilenweit entfernt. Am Ende spielen in die individuelle Stilldauer so viele Faktoren hinein – wichtig ist, dass Stillpaare ihre verdiente Unterstützung und Aufklärung bekommen. Die Arbeitswelt, gesellschaftliche Strukturen und der Einfluss der Industrie legen in diesem Bereich sehr viele Steine in den Weg. Daher ist die Weltstillwoche auch so wichtig. Es muss sich noch viel tun!

7. Was möchtest du Stillenden in diesem Kontext gerne noch mitgeben?

Ich weiß aus beruflicher und auch aus eigener Erfahrung, wie fordernd und kopfzerbrechend Beruf und Weiterstillen sich anfühlen kann. Vor allem im Vorfeld. Häufig fällt die Eingewöhnung des Kindes ebenfalls in diese Zeit. Für manche ist das eine Art “Wiedererwachen des Ichs” nach einer intensiven Babyzeit – nicht “nur” Mama sein. Gleichzeitig kann das Loslassen eben dieser Zeit emotional sehr viel mit einem anstellen. Das darf alles sein und gefühlt werden, unbedingt! Umso praktischer und wertvoller kann es sein, in der gemeinsamen Zeit weiter zu stillen. Diese Konstante bleibt für alle Beteiligten, gibt Stabilität und erleichtert den Übergang in das gemeinsame Weiterwachsen und stellt für das Kind einen sicheren Hafen dar. Von dem aus lässt sich gestärkt in die nächste Expedition starten. Daher ist es auch ganz normal, dass die Kids gerade zu Beginn sehr ausgiebig und häufig stillen. Das Stillen selbst ist nämlich wie so oft gar nicht das Problem – sondern die Strukturen um uns herum. Dieses Bewusstsein treibt uns Stillberater:innen und “Stillförderer” an. Aber auch im Kleinen kann jede Familie dazu beitragen – wenn sie denn ihre Rechte überhaupt kennen.

Mehr Informationen zur Weltstillwoche und euren Rechten im Überblick findet ihr auf: www.bfb-institut.de/weltstillwoche-2023

Vielen Dank auch dir, liebe Alex, für deine wirklich informativen Antworten und die Zeit, die du dir für dieses Interview genommen hast! 

PS: Wir alle drei freuen uns sehr, wenn dieses Interview geteilt wird, damit mehr Frauen ihre Rechte und Möglichkeiten kennen – am besten, noch bevor sie in den Berufsalltag zurückkehren.

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